Ob Prospekte, persönlich adressierte Werbebriefe oder kostenlose Anzeigenblätter: Zahlreiche Wurfsendungen landen täglich in den Briefkästen der Verbraucher. Wer das nicht möchte, hat einfache Möglichkeiten, das zu unterbinden. Wir zeigen Ihnen, wie das geht.
Teiladressierte und unadressierte Werbung: Aufkleber am Briefkasten ausreichend
Um den Einwurf von Prospekten und nicht adressierten Werbezusendungen zu vermeiden, reicht es im Allgemeinen, einen entsprechenden Aufkleber deutlich sichtbar am Briefkasten anzubringen. Ein „Bitte keine Werbung“-Aufkleber gilt als klare Willensbekundung, dass Sie keine Werbung mehr wünschen. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1988 (Az. VI ZR 182/88) müssen werbende Unternehmen und Zusteller diesen berücksichtigen. Der Hinweis am Briefkasten gilt ebenso für teiladressierte Werbung. Die Zustelldienste dürfen eine Wurfsendung, die beispielsweise „an die Bewohner des Hauses“ adressiert ist, nicht zustellen, wenn ein Aufkleber am Briefkasten Werbung als unerwünscht ausweist. Auch Prospekte, die nicht in einem Anzeigenblatt eingelegt sind, oder in Plastikfolie gebündelt werden, dürfen nicht zugestellt werden, wenn ein entsprechender Aufkleber am Briefkasten angebracht ist.
Kostenlose Wochenzeitungen: Wie Sie die Zustellung von Anzeigenblättern vermeiden
Im Unterschied zu Prospekten und teil- bzw. unadressierter Werbung enthalten Anzeigenblätter neben Anzeigen und Prospekten einen mitunter hohen redaktionellen Teil. Solche Publikationen gelten daher aus rechtlicher Sicht als Presseerzeugnisse und nicht als Werbung. Das bedeutet: Aufgrund der redaktionellen Inhalte dürfen Anzeigenblätter zugestellt werden, auch wenn ein Aufkleber mit der Aufschrift „Bitte keine Werbung“ am Briefkasten angebracht ist. Wenn auch Anzeigenblätter unerwünscht sind, ist ein zusätzlicher unmissverständlicher Hinweis am Briefkasten erforderlich, z.B. durch einen Aufkleber mit der Aufschrift „Bitte keine Werbung und keine kostenlosen Zeitungen einwerfen“.
Die Nutzung eines Briefkastenhinweises ist die sicherste und einfachste Form, um den Zustellerinnen und Zustellern zu signalisieren, dass „keine Werbung“ oder „keine Werbung und kostenlosen Zeitungen“ erwünscht sind.
Unterschiedlich gestaltete Aufkleber sind in der Regel in Kaufhäusern, Baumärkten oder Fachgeschäften für Schlösser, Briefkästen und Sicherheitstechnik sowie im Internet erhältlich.
Wer keinen Aufkleber am Briefkasten anbringen oder nur ausgewählte Anzeigenblätter „abbestellen“ möchte, kann unseren kostenlosen Abbestellservice für Anzeigenblätter nutzen. Dieser übermittelt Ihren Abbestellwunsch direkt an den jeweiligen lokalen Anzeigenblattverlag. Um zu unserem Abbestelltool zu gelangen, kicken Sie bitte hier.
Bitte beachten Sie: Trotz eines Aufkleberhinweises oder einer schriftlichen bzw. digitalen Abbestellung kann es dennoch vereinzelt zu Zustellungen kommen, z.B. weil dem Zusteller ein Fehler unterläuft. Das kann im hektischen Zustellalltag manchmal unbeabsichtigt passieren, darf aber nicht zur Regel werden. Sollten Sie doch wieder einmal ein Anzeigenblatt erhalten, ist eine direkte Benachrichtigung an den jeweiligen Verlag wichtig, damit dieser den Vorgang überprüfen und weitere Fehlzustellungen vermeiden kann. Die Kontaktdaten der Anzeigenblattverlage finden Sie immer auch im Impressum des jeweiligen Anzeigenblatts.
Keine adressierte Werbung mehr im Briefkasten: In die Robinsonliste eintragen
Briefe, die persönlich an Sie adressiert sind, müssen die Postdienstleister zustellen. Hierzu zählen auch persönlich adressierte Werbesendungen. Um eine Zusendung solcher Werbebriefe zu vermeiden, können Sie sich in die sogenannte Robinsonliste eintragen lassen. Hierbei handelt es sich um eine Initiative des Deutschen Dialogmarketing Verbands (DDV) aus Wiesbaden. Nach einem Eintrag in der Robinsonliste werden Sie von sämtlichen Adresslisten der Mitgliedsunternehmen gestrichen. In der Folge erhalten Sie von diesen Firmen keine Werbung mehr. Den Aufnahmeantrag für die Robinsonliste können Sie herunterladen, ausdrucken und per Post an die genannte Adresse senden oder online ausfüllen. Unternehmen, die kein Mitglied des DDV sind, können Sie schriftlich auffordern, die Zusendung von Werbebriefen in Zukunft zu unterlassen. Idealerweise nutzen Sie hierfür ein Einschreiben mit Rückschein. Alternativ können Sie die Robinsonliste des Interessenverbands Deutsches Internet (I.D.I.) nutzen. Persönlich adressierte Werbung lässt sich des Weiteren dadurch verhindern, dass Sie bei einer Online-Bestellung oder der Anforderung eines Katalogs der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke widersprechen und diese somit erst gar nicht erlauben. Sie können einen entsprechenden Widerspruch aber auch jederzeit nachholen. Verbraucherschützer empfehlen für den Widerspruch folgende Formulierung:
„Ich widerspreche der Verarbeitung oder Nutzung meiner Daten zu Werbezwecken oder für die Markt- und Meinungsforschung.“ (Widerspruch gemäß § 28 Absatz 4 Bundesdatenschutzgesetz)
Bitte richten Sie Ihren Widerspruch direkt an das entsprechende Unternehmen.
Tipps zum sparsamen Umgang mit personenbezogenen Daten
Wer keine Werbung mehr erhalten möchte, sollte im Kontakt mit Firmen auf einen sparsamen Umgang mit persönlichen Informationen achten, so der Rat der Verbraucherzentralen.
- Lesen Sie das Kleingedruckte von Preisausschreiben oder Kaufverträgen sorgfältig durch. Die Zustimmung zu einer weiteren Datenverwendung sollten Sie verweigern und Passagen mit versteckten Einwilligungserklärungen gegebenenfalls einfach durchstreichen.
- Bei Online-Formularen sollten Sie aufmerksam prüfen, bei welchen Feldern bereits ein Häkchen oder Kreuz gesetzt wurde, und unerwünschte Markierungen deaktivieren.
- Geben Sie nur die Daten und Informationen an, die für die jeweilige Vertragsabwicklung tatsächlich vonnöten sind. Entsprechende Felder sind in der Regel mit einem Sternchen gekennzeichnet.